Wir beraten
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Für unsere Hilfe erheben wir kein leistungsabhängiges Entgelt, sondern einen regional unterschiedlichen Mitgliedsbeitrag, der unter Berücksichtigung der örtlichen Kostenstruktur festgelegt wird.
Die derzeit gültigen Beitragssätze können Sie in jeder Beratungsstelle oder auf unseren Internetseiten unter Beratungsstellen einsehen.
Für Ehegatten, sowie in sozialbegründeten Fällen, sind
Beitrags-ermäßigungen möglich. Die Beitragsbemessung erfolgt dabei im
Rahmen des ersten Beratungsgesprächs.
Zusätzliche Kosten oder Aufnahmegebühren fallen bei uns grundsätzlich nicht an.
Die Mitgliedschaft kann jederzeit gekündigt werden.
Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft
Die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine ist im Steuer-beratungsgesetz geregelt. Wer die Hilfe eines Lohnsteuerhilfe-vereins in Anspruch nimmt, muss Mitglied im Verein werden. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden um Mitglied werden zu können:
- Es dürfen nur Einkünfte aus Lohn, Gehalt, Rente, Pension und Unterhalt bezogen werden - deren Höhe ist allerdings unbegrenzt
- Zusätzliche Miet-, Zinseinnahmen und Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen € 13.000, bei Ehegatten
€ 26.000 nicht übersteigen - Einnahmen oder umsatzsteuerpflichtige Einkünfte aus gewerblicher / selbstständiger Tätigkeit dürfen nicht vorliegen
€ 26.000 nicht schädlich für unsere Beratungsbefugnis.
Maren und Klaus sind verheiratet. Beide arbeiten als Angestelle und verdienen zusammen € 165.000 brutto im Jahr. Klaus erzielt zusätzlich € 20.000 Zinseinnahmen. Weitere Einkünfte haben die Beiden nicht.
Eine Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein ist möglich.
Nadja ist unverheiratet und verdient als Angestellte € 30.000 brutto im Jahr. Aus zwei vermieteten Wohnungen erzielt sie zusätzlich € 15.000 Mieteinnahmen. Dadurch übersteigt sie die Grenze der zusätzlichen Einnahmen.
Sie kann nicht Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein werden.