Papierlose Steuererklärung? Belege sollten weiterhin gesammelt werden.

Auf der Seite des Bundesfinanzministeriums heißt es unter dem Titel „Das ändert sich 2017 bei der Steuer" wie folgt: Ab 2017 wird die Steuererklärung leichter. Die generellen Belegvorlagepflichten werden weitgehend durch Vorhaltepflichten ersetzt.

 

Dazu erklärt Erich Nöll, Geschäftsführer des BVL: „Der Zeitpunkt dieser Veröffentlichung ist äußerst unglücklich. Schließlich beschäftigen sich die Menschen derzeit mit der Einkommensteuererklärung 2016. Bei dieser müssen weiterhin folgende Belege mit der Steuererklärung eingereicht werden:

  • Zuwendungsnachweise wie z.B. Spendenbescheinigungen
  • Steuerbescheinigungen über anrechenbare Kapitalertragsteuer
  • Steuerbescheinigungen über Kapitalerträge, für die keine Kirchensteuer einbehalten wurde, obwohl Kirchensteuerpflicht besteht
  • Bescheinigungen über anrechenbare ausländische Steuern 
  • Bescheinigungen über vermögenswirksame Leistungen
  • Nachweise der „Unterhaltsbedürftigkeit“

Weitere Belege sind dagegen nach dem Elster-Merkblatt zur elektronischen Steuererklärung bereits seit längerem nicht mehr vorzulegen.

 

Die Praxis der Finanzämter sieht jedoch vielfach anders aus. Kleinliche Anforderungen sind keine Seltenheit. Zudem ist die Anforderungspraxis von Finanzamt zu Finanzamt, ja sogar von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter, sehr unterschiedlich und steht teilweise in deutlichem Widerspruch zur Außendarstellung der Finanzverwaltung. Dass bei höheren Beträgen häufig Belege angefordert werden, ist nach Auffassung des Bundesverbandes verständlich. Nicht nachvollziehbar ist jedoch, wenn bei Dauersachverhalten jedes Jahr erneut die gleichen Belege angefordert werden, beispielsweise beim Arbeitszimmer oder Mietverträgen.

 

Recht häufig werden auch Aufwendungen wegen fehlender Belege einfach gestrichen, ohne dass diese angefordert wurden. Wenn es sich hierbei nicht um eine der wenigen gesetzlich vorgeschriebenen Belege wie beispielsweise Spendenbescheinigungen handelt, widerspricht diese Verfahrensweise dem amtlichen Untersuchungsgrundsatz der Finanzämter, erläutert Nöll.

 

Wir empfehlen den Beratern in unseren Mitgliedsvereinen aus Praktikabilitätsgründen, weiterhin Belege mitzuschicken, die erfahrungsgemäß ohnehin angefordert werden.

 

Das sogenannte Risikomanagementsystem (RMS) ist ein System, das automatisch Fälle aus der vollautomatischen Fallbearbeitung aussteuert und dem Sachbearbeiter zur intensiveren Prüfung vorlegt. Dies geschieht regelmäßig, wenn Angaben in sich nicht schlüssig erscheinen. Darüber hinaus erfolgt bei einer bestimmten Anzahl von Fällen nach Zufallsauswahl oder Turnusprüfung eine sogenannte „Intensivprüfung“.

 

Aufgrund solcher Prüfhinweise werden die Steuererklärungen von den Sachbearbeitern geprüft und es kommt nicht selten zu Beleganforderungen des Finanzamtes.

 

Nöll: „Wir begrüßen die Verlautbarungen der Finanzverwaltung zur elektronischen Steuererklärung und zu weitergehendem Belegverzicht. Die Steuerpflichtigen sollten dies allerdings nicht missverstehen. Sie müssen weiterhin Nachweise aufbewahren, um diese entweder vor sorglich einreichen oder auf Aufforderung vorlegen zu können“.

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BVL Die Meldungen stammen von BVL - Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.