Mitgliedschaft
Wir beraten
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Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft
Die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine ist im Steuer-beratungsgesetz geregelt. Wer die Hilfe eines Lohnsteuerhilfe-vereins in Anspruch nimmt, muss Mitglied im Verein werden. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden um Mitglied werden zu können:
- Es dürfen nur Einkünfte aus Lohn, Gehalt, Rente, Pension und Unterhalt bezogen werden - deren Höhe ist allerdings unbegrenzt
- Zusätzliche Miet-, Zinseinnahmen und Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen € 13.000, bei Ehegatten
€ 26.000 nicht übersteigen - Einnahmen oder umsatzsteuerpflichtige Einkünfte aus gewerblicher / selbstständiger Tätigkeit dürfen nicht vorliegen
€ 26.000 nicht schädlich für unsere Beratungsbefugnis.
Maren und Klaus sind verheiratet. Beide arbeiten als Angestelle und verdienen zusammen € 165.000 brutto im Jahr. Klaus erzielt zusätzlich € 20.000 Zinseinnahmen. Weitere Einkünfte haben die Beiden nicht.
Eine Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein ist möglich.
Nadja ist unverheiratet und verdient als Angestellte € 30.000 brutto im Jahr. Aus zwei vermieteten Wohnungen erzielt sie zusätzlich € 15.000 Mieteinnahmen. Dadurch übersteigt sie die Grenze der zusätzlichen Einnahmen.
Sie kann nicht Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein werden.