Immer mehr Berufstätige sehen sich aufgrund gestiegener Mieten in den Metropolen gezwungen, Wohnungen im Umland zu mieten. Sie müssen im Gegenzug häufig weite Arbeitswege in Kauf nehmen. Laut Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) pendelten 7,1 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 30 Kilometer 2022 zur Arbeit, 500.000 mehr als im Jahr zuvor. „Besonders für Fernpendler kann es sich steuerlich lohnen, in Arbeitsnähe ein Zimmer oder eine Zweitwohnung zu mieten“, empfiehlt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL). Dafür ist es wichtig, die Bedingungen zu kennen, damit ein beruflich bedingter Zweithaushalt Steuerabzug bringt.

Frischvermählte sollten ihre erste gemeinsame Steuererklärung nicht auf die lange Bank schieben. Ihnen kann eine beträchtliche Steuerersparnis winken, klärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) auf. Denn mit der sogenannten Zusammenveranlagung kommt bei ihnen der günstige Splittingtarif wie bei allen anderen Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften zum Zuge. Selbst, wer sich am letzten Tag des vergangenen Jahres das Ja-Wort gegeben hat, kann vom Splittingtarif für 2023 profitieren. Ihnen steht es aber frei, auch einzeln nach dem Grundtarif veranlagt zu werden.

Privatschulen werden bei Eltern immer beliebter, selbst wenn es etwas kostet. Immerhin können sie einen Teil des Schulgeldes mit ihrer Steuererklärung wieder zurückholen. Darauf macht aktuell der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) aufmerksam. Fast jedes zehnte Kind von insgesamt rund 8,7 Millionen Schülerinnen und Schülern besuchte im vergangenen Schuljahr eine Privatschule, analysiert das Statistische Bundesamt (Destatis). Das sind über 207.200 mehr Kinder als noch vor 20 Jahren.

Wer Eltern, Geschwister, Onkel, Tante oder andere Verwandte ab einem Pflegegrad 2 in seiner oder dessen Wohnung unentgeltlich betreut, kann einen Pflege-Pauschbetrag absetzen. „Viele vergessen jedoch, diesen in ihrer Steuererklärung zu beantragen“, erinnert der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL). Auch Ehepartnern, nahestehenden Freunden oder Nachbarn steht der Steuervorteil zu. Immerhin werden laut Statistischem Bundesamt (Destatis) 63 Prozent von rund fünf Millionen Pflegebedürftigen zumeist von ihren Familienangehörigen zu Hause versorgt.

Das Jahr 2024 bringt für die Steuerpflichtigen zahlreiche Änderungen. Wir haben die für Arbeitnehmer und Rentner im Steuer- und Sozialversicherungsrecht einschlägigen Änderungen zusammengestellt:

BVL Die Meldungen stammen von BVL - Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.