Mit Beginn des kommenden Jahres treten bei der Einkommensteuer und Sozialversicherung zahlreiche Neuregelungen in Kraft. Wir erläutert die wichtigsten Änderungen für Arbeitnehmer, Familien und Ruheständler.
Der Bundesrat hat am 23. November 2018 dem Familienentlastungsgesetz zugestimmt. Die beschlossenen Steueränderungen für 2019 und 2020 enthalten sowohl eine Anhebung von Kindergeld und Kinderfreibetrag als auch Änderungen beim Steuertarif.
Der Lohnsteuerabzug lässt sich mit zusätzlichen Freibeträgen verringern, so dass der monatliche Nettolohn höher ausfällt. Wer sich einen Freibetrag in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) bis zum 30. November eintragen lässt, kann noch für 2018 Steuern sparen. Der gesamte Freibetrag wird dann beim Dezemberlohn berücksichtigt.
Mit Beginn des neuen Studienjahres werden wieder viele Studierende neben dem Studium jobben. Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) weist darauf hin, dass eine Nebentätigkeit während des Studiums in bestimmten Fällen Folgen für den Kindergeldbezug auslösen kann und zwar immer dann, wenn bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Erststudium vorliegt. In diesen Fällen darf die vereinbarte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden betragen. Nur vorübergehend, maximal für zwei Monate, darf diese Grenze überschritten werden, wenn die Höchststundenzahl insgesamt auf das Jahr bezogen eingehalten wird.