Zum 1. Juli 2019 wurden die Renten um 3,18 Prozent (Rentengebiet West) und 3,91 Prozent (Rentengebiet Ost) angehoben. Anders als der ursprüngliche Rentenbetrag ist die Rentenerhöhung in voller Höhe steuerpflichtig. Viele Rentner, die bisher keine Steuererklärung abgeben, fragen sich, ob sie wegen der Rentenerhöhung Steuern zahlen müssen.
Kindergeld, das seit 2018 wegen verspäteter Beantragung nicht mehr an die Kindergeldberechtigten ausgezahlt werden darf, wird künftig nicht mehr bei der Berechnung des Kinderfreibetrages negativ berücksichtigt. Das hat der Deutsche Bundestag am 6. Juni 2019 beschlossen. Diese Änderung erfolgte auf Initiative des Bundesverbandes Lohnsteuervereine e.V. (BVL), der neben weiteren Organisationen auf einen rechtlichen Missstand hingewiesen hat. Die Neuregelung beseitigt den Nachteil, der Eltern bei einer verspäteten Beantragung von Kindergeld entsteht, zumindest teilweise.
Mit Beginn des kommenden Jahres treten bei der Einkommensteuer und Sozialversicherung zahlreiche Neuregelungen in Kraft. Wir erläutert die wichtigsten Änderungen für Arbeitnehmer, Familien und Ruheständler.