Während die einen gerade einen Fristverlängerungsantrag beim Finanzamt gestellt haben, weil sie den Abgabetermin 31. Juli 2019 nicht einhalten konnten, halten die anderen bereits ihren Steuerbescheid für 2018 in den Händen. Ist die erhoffte Erstattung niedriger ausgefallen als ausgerechnet oder – schlimmer noch – das Finanzamt will sogar noch Geld nachgezahlt erhalten, heißt es vergleichen und herausfinden, ob die eigene Berechnung oder die Steuerfestsetzung des Finanzamtes fehlerhaft ist.

Zum 1. Juli 2019 wurden die Renten um 3,18 Prozent (Rentengebiet West) und 3,91 Prozent (Rentengebiet Ost) angehoben. Anders als der ursprüngliche Rentenbetrag ist die Rentenerhöhung in voller Höhe steuerpflichtig. Viele Rentner, die bisher keine Steuererklärung abgeben, fragen sich, ob sie wegen der Rentenerhöhung Steuern zahlen müssen.

Kindergeld, das seit 2018 wegen verspäteter Beantragung nicht mehr an die Kindergeldberechtigten ausgezahlt werden darf, wird künftig nicht mehr bei der Berechnung des Kinderfreibetrages negativ berücksichtigt. Das hat der Deutsche Bundestag am 6. Juni 2019 beschlossen. Diese Änderung erfolgte auf Initiative des Bundesverbandes Lohnsteuervereine e.V. (BVL), der neben weiteren Organisationen auf einen rechtlichen Missstand hingewiesen hat. Die Neuregelung beseitigt den Nachteil, der Eltern bei einer verspäteten Beantragung von Kindergeld entsteht, zumindest teilweise.

Vereinfachte Steuererklärung für Rentner – was dabei zu beachten ist

Polizeiliches Protokoll und Nachweise jetzt für Steuererklärung 2019 sichern

BVL Die Meldungen stammen von BVL - Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.