Neues bei der Einkommensteuererklärung 2019

Bis 29. Februar 2020 müssen Arbeitgeber, Rentenstellen, Krankenkassen, Träger von Sozialleistungen und weitere Stellen übermittlungspflichtige Stellen die Daten von Bürgern für das Jahr 2019 an die Finanzverwaltung übermittelt haben. Mit Beginn des Monats März ist also die richtige Zeit, auch mit der Einkommensteuererklärung zu beginnen. Das gilt insbesondere, wenn eine Rückerstattung zu erwarten ist.

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Steueränderungen 2020

Das neue Jahr bringt zahlreiche gesetzliche Neuregelungen. Wir erläutert die wichtigsten Änderungen bei der Einkommensteuer.

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Steuerfreibetrag jetzt eintragen lassen - Höheres Nettoeinkommen schon im November

Mit Freibeträgen bei der Lohnsteuer sichern Sie sich ein höheres Nettoeinkommen schon ab dem nächsten Monat – durch einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung.

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Steuerfreie Gehaltsextras für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Gehaltserhöhungen werden in vielen Fällen durch Steuern und Sozialabgaben auf rund die Hälfte gemindert. Als Alternative bieten sich steuer- und sozialabgabenfreie Gehaltsbestandteile an, wie zum Beispiel Fahrtickets für öffentliche Verkehrsmitteln. Seit Beginn dieses Jahres haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für viele Arbeitnehmer verbessert. Details der neuen Steuerbefreiungsvorschrift hat jetzt das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 15. August 2019 erläutert.

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Ausbildungsvertrag in der Tasche - Folgen für Kindergeld und Steuer

Fast eine halbe Million Schulabgänger starten in den kommenden Wochen in das Berufsleben. Ein neuer Lebensabschnitt, der auch steuerliche Fragen mit sich bringt. Wie geht es weiter mit dem Kindergeld und was gilt für die Lohnsteuer?

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BVL Die Meldungen stammen von BVL - Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.