Gutes tun und dabei Steuern sparen
Gerade zum Jahreswechsel wollen viele Menschen noch etwas Gutes tun und für humanitäre Hilfe spenden. Ob für Ärzte ohne Grenzen, die Deutsche Welthungerhilfe, Vereine oder andere steuerbegünstigte Organisationen: Die Spende zahlt sich auch steuerlich aus. Der Betrag senkt mit der nächsten Steuererklärung die fällige Einkommensteuer.
Welche Spenden lassen sich absetzen?
Laut aktuellem Bericht des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) spendet fast jeder zweite Deutsche im Schnitt 415 Euro – insbesondere für Kinder- und Jugendhilfe, Tierschutz und Co. So kamen 2024 insgesamt 14 Milliarden Euro für den guten Zweck zusammen, knapp 13 Prozent mehr als im Jahr zuvor.
Die freiwilligen Sach- und Geldspenden an staatlich anerkannte gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen kann jeder als Sonderausgaben in seiner Steuererklärung absetzen – maximal in Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der jährlichen Einkünfte. Begünstigt sind Geld- und Sachspenden an große Hilfswerke, eingetragene Vereine und öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Museen oder Theater.
Nicht begünstigt sind dagegen finanzielle Hilfen für eine bestimmte Person oder für private Projekte, wie sie häufig über Internetplattformen organisiert werden. „Das Finanzamt verwehrt den Abzug auch, wenn der Spender eine Gegenleistung erhält – also, wenn beispielsweise der Golfplatz des Vereins kostenlos genutzt werden darf“, ergänzt David Martens, stellvertretender Geschäftsführer des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) in Berlin.
Wie erkenne ich, ob die Organisation Spendenbelege ausstellen darf?
„Entscheidend ist, dass der Spendenempfänger nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine Spendenbescheinigung auszustellen“, so David Martens. Das lässt sich neuerdings viel leichter prüfen: Beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gibt es online ein zentrales Zuwendungsempfängerregister (https://zer.bzst.de). Seit Anfang 2025 werden dort auch anerkannte Hilfswerke aus dem EU-Ausland, Island, Liechtenstein und Norwegen erfasst.
Wie funktioniert eine Aufwandsspende?
Eine spezielle Form der Spende ist die Aufwandsspende. Ehrenamtlich Tätige können damit etwas Gutes tun, indem sie freiwillig auf einen Ersatzanspruch gegenüber ihrem Verein oder einer anderen öffentlichen Einrichtung verzichten. Im Gegenzug können sie den Betrag in ihrer Steuererklärung als Spende geltend machen.
„Verzichtet zum Beispiel ein Vereinstrainer freiwillig auf die Erstattung seiner Fahrtkosten, so darf der Verein ihm stattdessen über diesen Betrag eine Spende fürs Finanzamt bescheinigen“, erläutert Martens. Die Erstattung muss allerdings dem Trainer gemäß Satzung oder Vertrag zustehen. Zudem muss der Verein finanziell in der Lage sein, den Anspruch zu erfüllen.
Welche Nachweise sind nötig?
Für Spenden bis zu 300 Euro reicht der vereinfachte Nachweis: ein Kontoauszug oder ein Screenshot der Online-Überweisung. Dort müssen Namen und Kontodaten von Spender und Spendenempfänger enthalten sein, der Buchungstag, der Betrag und auch der Spendenzweck.
Für Spenden über 300 Euro verlangt das Finanzamt eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster als Nachweis. Das gilt aber nicht im Katastrophenfall: Spenden zugunsten der Ukraine, die bis Ende 2026 auf ein Sonderkonto eines anerkannten Hilfswerks überwiesen wurden, lassen sich per einfachem Bankbeleg belegen (BMF-Schreiben vom 04.12.2025, GZ: IV D 5 - S 2223/00044/030/052).
Wo gebe ich die Spenden in der Steuererklärung an?
Die Spende erfassen Steuerpflichtige in der Anlage Sonderausgaben. „Den Beleg müssen sie nicht mitschicken, aber gut aufbewahren“, rät Martens. Das Finanzamt kann ihn später anfordern.
Die Meldungen stammen von BVL - Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.