Alleinerziehende werden in diesem und im kommenden Jahr stärker entlastet. Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz erhöht sich der jährliche Freibetrag, den Alleinerziehende über die Steuerklasse II erhalten, um mehr als das Doppelte: Zu den bisherigen 1.908 Euro kommen 2.100 Euro hinzu - jeweils für 2020 und 2021.

Gut 1.000 Euro beträgt die durchschnittliche Steuererstattung, deshalb ist den meisten Arbeitnehmern die Abgabe einer Einkommensteuererklärung unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung zu empfehlen. Die Abgabefrist 31. Juli 2020 betrifft alle Bürger, die für das Steuerjahr 2019 zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind und diese selbst erstellen. Wer einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein einschaltet, hat 7 Monate mehr Zeit. Der Termin im kommenden Jahr ist der 1. März 2021, da der 28. Februar 2021 auf einen Sonntag fällt.

Gerade in der Corona-Krise haben viele Eltern leidvoll erfahren, wie wichtig Kinderbetreuung ist, um ungestört der eigenen Arbeit nachgehen oder andere Dinge erledigen zu können. Vielen Eltern ist jedoch nicht ausreichend bekannt, wie sich mit Kinderbetreuungskosten optimal Steuern sparen lassen. Wir geben dazu Tipps.

Nach dem Ende des Lockdown nutzen wieder viele Schüler und Studenten die Ferien, um sich etwas dazu zu verdienen.
Die Regelungen im Überblick.

Die Finanzverwaltung arbeitet auch während der Corona-Krise weiter. Mittlerweile gehen bereits viele Steuerbescheide für das Jahr 2019 ein. Wer seine Steuererklärung frühzeitig eingereicht hatte, kann sich möglicherweise schon über eine Steuererstattung auf seinem Konto freuen.

BVL Die Meldungen stammen von BVL - Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.