Die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung für Arbeitnehmer, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, kann rückwirkend auch noch für vergangene Jahre erfolgen. Diese Möglichkeit ist allerdings zeitlich begrenzt. Für das Kalenderjahr 2016 ist dies letztmalig möglich bis Donnerstag, den 31. Dezember 2020. Die Steuererklärung muss spätestens bis Mitternacht im Hausbriefkasten des zuständigen Finanzamtes eingegangen sein bzw. authentifiziert (mit elektronischer Signatur) übermittelt werden.

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat das Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2021 veröffentlicht. Es gilt für Ehegatten oder Lebenspartner, die beide Arbeitnehmer sind.

Nach einer aktuellen Statistik des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) wurden im letzten Jahr fast 3,5 Millionen Einsprüche eingelegt. Zusammen mit den noch unerledigten Einsprüchen aus den Vorjahren hatten die Finanzämter über 5,8 Millionen Einsprüche zu bearbeiten. Mehr als die Hälfte der Einsprüche – rund 3,2 Millionen – wurden im vergangenen Jahr erledigt.

In der Herbstzeit steigen die Corona-Infektionszahlen und es werden erneut strenge Auflagen eingeführt. Wie bereits im Frühjahr schicken deshalb viele Arbeitgeber ihre Beschäftigten wieder in die Heimarbeit. Vor allem Familien haben jedoch häufig nicht so viel Wohnraum, dass sie sich ein abgetrenntes häusliches Arbeitszimmer einrichten können.

Die Gewerkschaft ver.di hat in den letzten Tagen in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Dienstes zu bundesweiten Streiks aufgerufen und darauf hingewiesen, dass die bereits angekündigten Warnstreiks in dieser Woche weiter ausgedehnt werden.

BVL Die Meldungen stammen von BVL - Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.