Mit dem Steuerentlastungsgesetz hat der Gesetzgeber mehrere Entlastungsmaßnahmen für die Bürger beschlossen. Dazu zählt die einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Für Arbeitnehmer erfolgt die Auszahlung der Energiepreispauschale im September 2022 über den Arbeitgeber. Sie ist steuerpflichtig und wird mit dem individuellen Steuersatz besteuert. Die Energiepreispauschale soll diejenigen Personen entlasten, denen Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen und die aufgrund gestiegener Energiepreise stark belastet sind. Das Bundesministerium der Finanzen hat einen FAQ-Katalog erarbeitet, der Hinweise aus der Praxis zur Umsetzung der Energiepreispauschale enthält und viele Fragen beantwortet.

Die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2021 wurden mit dem inzwischen verkündeten Vierten Corona-Steuerhilfegesetz verlängert. Auch Rentner können aufatmen und ihre selbst angefertigte Steuererklärung bis zum 31. Oktober 2022 beim Finanzamt einreichen. Rentner, die sich Unterstützung bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater holen und von ihnen die Steuererklärung erstellen lassen, haben sogar bis zum 31. August 2023 Zeit.

Die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen wurde gesetzlich auf den 31. Mai 2022 verschoben. Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz soll diese Frist nunmehr um weitere drei Monate verlängert werden. Wird das Gesetz beschlossen, können beratene Steuerpflichtige ihre Steuererklärungen für das Jahr 2020 noch bis zum 31. August 2022 abgeben.

Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht wurde für die Jahre 2021 bis 2026 die Entfernungspauschale für längere Strecken – von 30 auf 35 Cent (bzw. 38 Cent ab 2024) ab dem 21. Kilometer – erhöht. Geringverdiener mit einem zu versteuernden Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags (Alleinstehende 9.744 Euro / Verheiratete bzw. Verpartnerte 19.488 Euro) zahlen aber regelmäßig keine Steuern und profitieren folglich auch nicht von dieser Erhöhung. Für diesen Personenkreis gibt es die neue Mobilitätsprämie. Sie beträgt 14 Prozent der erhöhten Entfernungspauschale, also 4,9 Cent ab dem 21. Kilometer, und wird gewährt, wenn mit den Fahrtkosten der Arbeitnehmer-Pauschbetrag überschritten wird. Sie gilt auch für wöchentliche Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung.

Das Jahr 2022 bringt den Steuerzahlern zahlreiche steuerliche Vergünstigungen. Wir erläutert die wichtigsten Änderungen bei der Einkommensteuer.

BVL Die Meldungen stammen von BVL - Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.