Steuerfreie Inflationsausgleichsprämie kann zur Abgeltung von Überstunden genutzt werden

Mitunter kommt es vor, dass Arbeitnehmer Überstunden erbringen müssen, die nicht bezahlt, sondern lediglich mit zusätzlicher Freizeit ausgeglichen werden. Aufgrund der Inflation hatte der Gesetzgeber im vergangenen Jahr die Möglichkeit geschaffen, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten finanziell unterstützen können, indem sie ihnen eine Inflationsausgleichsprämie zahlen. Diese ist steuer- und sozialversicherungsfrei und kommt somit in voller Höhe beim Arbeitnehmer an. Laut dem BMF (FAQ zur Inflationsausgleichsprämie) kann sie genutzt werden, um den Arbeitnehmern ihre entsprechenden Überstunden steuer- und sozialabgabenfrei zu vergüten.

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Achtung: Gewinne aus Bitcoins & Co. sind steuerpflichtig

Das Anlegen in Bitcoins, Ethereum und in andere Kryptowährungen birgt nicht nur Risiken, auch das Finanzamt ist mit von der Partie.

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Rentner zahlen aufgrund der Rentenerhöhung zum 1. Juli 2022 keine höheren Steuern

Bin ich in die Steuerpflicht gerutscht oder muss ich mehr Steuern zahlen? Diese Frage stellen sich rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner Jahr für Jahr aufs Neue. Rentenerhöhungen erhalten Rentner regelmäßig jedes Jahr ab dem 1. Juli. Um wie viel Prozent die Rente erhöht wird, orientiert sich an der Entwicklung des Lohnniveaus. Dabei gibt es eine Differenz bei der Rentenerhöhung zwischen den West- und den Ost-Bundesländern. Fiel die Rentenerhöhung im Westen 2021 noch ganz aus und betrug im Osten lediglich 0,72 Prozent, so gab es 2022 ansehnliche Steigerungen von 5,35 Prozent im Westen und 6,12 Prozent im Osten.

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Erhöhung des Sparerpauschbetrags – Freistellungaufträge prüfen

Zum 1. Januar 2023 wurde der Sparerpauschbetrag von 801 Euro auf 1.000 Euro pro Person und Jahr erhöht. Für zusammenveranlagte Ehegatten gilt nun ein Betrag von 2.000 Euro (bisher: 1.602 Euro) im Jahr. „Bis zu diesem Betrag können Steuerpflichtige Kapitalerträge steuerfrei vereinnahmen“, erklärt Jana Bauer, stellvertretende Geschäftsführerin beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin.

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Einnahmen aus Photovoltaikanlagen steuerfrei

Um Photovoltaikanlagen zu fördern, wurden die Einnahmen aus dem Stromverkauf, der mit Photovoltaikanlagen produziert wurde, rückwirkend ab 01.01.2022 einkommensteuerlich steuerfrei gestellt.

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BVL Die Meldungen stammen von BVL - Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.