Das Jahr 2022 bringt den Steuerzahlern zahlreiche steuerliche Vergünstigungen. Wir erläutert die wichtigsten Änderungen bei der Einkommensteuer.

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können zwischen mehreren Steuerklassenkombinationen wählen. Um die Wahl zu erleichtern, hat das Bundesministerium für Finanzen ein Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind, veröffentlicht. Das Merkblatt informiert über die steuerlichen Auswirkungen der unterschiedlichen Steuerklassen bzw. des Faktorverfahrens.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 17. September 2021 klargestellt, dass sowohl die festgesetzten Nachforderungs- als auch die festgesetzten Erstattungszinsen für Verzinsungszeiträume ab 1. Januar 2019 ausgesetzt werden. Steuerpflichtige müssen ab sofort keine Nachforderungszinsen mehr auf eine Steuernachzahlung entrichten. Umgekehrt erstatten die Finanzämter den Steuerpflichtigen ab sofort auch keine Steuerzinsen mehr.

Steuerpflichtige müssen derzeit nicht aktiv werden!

Seit Jahren wurde über die Verfassungsmäßigkeit der Zinsregelungen in der Abgabenordnung diskutiert. Nun hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 8. August 2021 entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen sowie Steuererstattungen unter Zugrundelegung des gesetzlichen Zinssatzes von 0,5 Prozent pro Monat (6 Prozent pro Jahr) ab dem Jahr 2014 nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und damit verfassungswidrig ist.

BVL Die Meldungen stammen von BVL - Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.