Trotz der verlängerten Abgabefristen für die Steuererklärungen 2021 und 2022 halten viele Bürger und Bürgerinnen bereits ihre Steuerbescheide in den Händen. Ungeachtet einer Erstattung oder Nachzahlung sollte jeder Steuerpflichtige seinen Bescheid auf Richtigkeit überprüfen. Bei Fehlern kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden.

Immer mehr Studentinnen und Studenten müssen neben dem Studium arbeiten, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Das bestätigt die 22. Sozialerhebung des Deutschen Studierendenwerks (DSW). Viele arbeiten als wissenschaftliche Mitarbeiter an der Universität oder haben einen steuerfreien 520-Euro-Minijob. Alternativ kann gerade während der Semesterferien ein Aushilfs- oder Saisonjob attraktiv sein. „Damit können sie bis zu drei Monate lang unbegrenzt sozialversicherungsfrei dazu verdienen“, empfiehlt der Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL).

Jetzt lohnt sich eine neue Photovoltaikanlage auf dem Balkon oder Dach im selbstgenutzten Wohneigentum steuerlich gleich mehrfach: Beim Kauf einer solchen Anlage entfällt bei einer Leistung von bis zu 30 kWp bereits seit 01.01.2023 die Mehrwertsteuer von 19 Prozent. Nun hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit Schreiben vom 17. Juli 2023 (Az. IV C 6 - S 2121/23/10001 :001) klargestellt, dass auch für das Installieren der Anlage durch Fachleute ein Steuerrabatt möglich ist. Solche Aufwendungen sollen wie andere Arbeiten von Handwerkern im Haushalt begünstigt sein.

Vielen Rentnerinnen und Rentnern, die wegen ihrer geringen Rente einen Grundrentenzuschlag erhalten, bringt der Steuerbescheid 2021 und 2022 eine teure Überraschung. „Das Finanzamt berechnet auf den Zuschlag zur gesetzlichen Rente Steuern, obwohl der Grundrentenzuschlag rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 steuerfrei ist“, berichtet der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL). Das Problem: Die Deutsche Rentenversicherung konnte die elektronischen Daten Anfang dieses Jahres noch nicht korrekt an das Finanzamt melden, weil die Steuerfreiheit erst Ende letzten Jahres mit dem Jahressteuergesetz 2022 beschlossen wurde.

Oftmals vergessen Eltern, die Kosten für die Betreuung ihrer Kinder unter 14 Jahren in ihrer Einkommensteuererklärung abzusetzen, berichtet der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL). Damit der Steuervorteil funktioniert, sollten sie einige Regeln beachten, um nichts zu verschenken.

BVL Die Meldungen stammen von BVL - Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.