Wer unter­halts­berechtigte Ange­hörige oder bei un­verhei­rateten Paaren den Freund oder die Freundin finanziell unter­stützt, kann seinen Bei­trag noch in diesem Jahr steuer­lich wirk­sam er­höhen. Da­rauf weist der Neue Ver­band der Lohn­steuer­hilfe­vereine e.V. (NVL) in Berlin hin.

Der Neue Ver­band der Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­ne e.V. (NVL) weist auf ein neu­es po­si­ti­ves Ur­teil für Fa­mi­li­en mit Kin­dern in der Aus­bil­dung hin.

Jahresendzeit ist Steuersparzeit. Mit nur wenigen Maßnahmen können Steuerpflichtige in den letzten Wochen bis Silvester bares Geld verdienen. Markus Deutsch, Leiter Steuern und Medien beim Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) in Berlin, hat einige Tipps für Sie parat.

Auch Eltern von ver­heira­teten Kin­dern soll­ten sich die Förde­rungen aus dem Fa­milien­leistungs­aus­gleich nicht ent­gehen las­sen. Da­rauf weist der Neue Ver­band der Lohn­steuer­hilfe­vereine e.V. (NVL) an­läss­lich mehrerer po­si­tiver Urteile der Finanz­ge­richte hin.

Jah­res­end­zeit ist Steu­er­spar­zeit. Mit nur we­ni­gen Maß­nah­men kön­nen Steu­er­pflich­ti­ge in den letz­ten Wo­chen bis Sil­ves­ter ba­res Geld ver­die­nen. Der Neu­e Ver­band der Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­ne e.V. (NVL) in Ber­lin gibt hier­zu ei­ni­ge Tipps.

BVL Die Meldungen stammen von BVL - Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.