Arbeitnehmern mit auswärtigem Haushalt entstehen oft erhebliche Kosten. Immerhin sind nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs die Hürden für den Steuerabzug niedriger. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) in Berlin hin.

Das häusliche Arbeitszimmer sorgt in der Einkommensteuer immer wieder für Streit mit dem Finanzamt. In einigen Fällen sind sich nicht einmal die obersten Steuerrichter einig, berichtet der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) in Berlin. Immerhin könnten Steuerpflichtige in Zukunft aber profitieren.

Fahrtkosten zu anderen Betriebsstätten oder zum Kunden gehören zum Alltag vieler Arbeitnehmer. In der Praxis gewähren die Finanzämter für die anfallenden Werbungskosten oft nur die Pendlerpauschale. In etlichen Fällen immer wieder zu Unrecht, wie der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) in Berlin erklärt.

 

Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerksleistungen kommen in fast jeder Einkommensteuererklärung vor. Das Bundesfinanzministerium hat nun in einem überarbeiteten Schreiben für die Finanzämter wichtige Praxisfragen geregelt. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) erläutert ausgewählte Punkte.

Mit einem am 9.1.2014 veröffentlichten Urteil hat der Bundesfinanzhof den beschränkten Abzug von Werbungskosten für das Erststudium oder die Erstausbildung bestätigt. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) erläutert, wie Steuerpflichtige dennoch ihre Kosten voll absetzen können.

BVL Die Meldungen stammen von BVL - Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.