Steuerliches Wahlrecht für Behinderte: Behinderten-Pauschbetrag oder außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigung für Pflegedienste

Der Bundesfinanzhof hat mit dem aktuell veröffentlichten Urteil, Aktenzeichen VI R 12/12, die Steuerermäßigung für Pflegedienste als haushaltsnahe Dienstleistungen zusätzlich zum Behindertenpauschbetrag abgelehnt. Behinderte müssen sich deshalb entscheiden, entweder ihre tatsächlichen Kosten einzeln geltend zu machen oder die Pauschale. Was dabei zu beachten ist, erläutert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine.

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Private Belastungen können Steuern senken

Krankheitskosten und andere private Belastungen können die Steuerlast verringern. Bereits vor der Steuererklärung lassen sich die Lohnsteuerbelastung und Einkommensteuer-Vorauszahlungen reduzieren. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) weist auf aktuelle Rechtsprechung und einzelne Hürden für die Anerkennung hin.

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Abgeltungsteuer zurückholen

Seit Einführung der Abgeltungsteuer müssen Sparer ihre Zinsen und andere Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung meist nicht mehr angeben. In vielen Fällen lohnt es sich aber dennoch, die entsprechende Anlage Kap auszufüllen. Der Neue Verband der Lohn-steuerhilfevereine e.V. (NVL) erläutert, wie auf diesem Weg Abgeltungsteuer erstattet werden kann.

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Keine pauschale „Missbrauchssteuer“ bei Familien

Gleich in zwei zeitgleich veröffentlichten Urteilen hat der Bundesfinanzhof in Sachen Abgeltungsteuer besonders familienfreundlich entschieden. Darauf macht der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. (NVL) in Berlin aufmerksam.

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Arbeitslosigkeit und Steuererklärung

Für Arbeitslose stellt sich die Frage, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Wer das gesamte Jahr ausschließlich steuerfreie Leistungen bezogen hat, ist dazu grundsätzlich nicht verpflichtet. Dennoch lohnt sich auch für Arbeitslose oft eine freiwillige Steuererklärung, erläutert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. (NVL).

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BVL Die Meldungen stammen von BVL - Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.