Die Bundesregierung will Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und den Kinderzuschlag 2015 und 2016 leicht erhöhen. Die Entlastung kommt erst mit Verspätung bei den Steuerzahlern an.

 

 

Wer Wehrdienst leistet, hat keinen Anspruch auf Kindergeld. Von dieser Regel gibt es aber immer mehr Ausnahmen. Auch die dreimonatige Grundausbildung zu Beginn eines freiwilligen Wehrdienstes kann förderfähig sein.

 

 

Der Bundesfinanzhof hat seinen Arbeitsbericht für 2014 veröffentlicht. Der belegt, dass Bürger gute Erfolgsaussichten haben, wenn sie sich gegen ihren Steuerbescheid wehren. Für 2015 kündigt das Gericht wichtige Entscheidungen an.

 

 

Viele Ruheständler verdienen sich zu Pension oder Rente etwas hinzu. Wenn sie das von zu Hause aus tun, haben sie gute Chancen, die Raumkosten für ihr häusliches Arbeitszimmer komplett absetzen zu können.

 

 

Die Finanzämter erteilen Einkommensteuerbescheide in Sachen Berufsausbildungs- oder Studienkosten ab sofort vorläufig. Damit ist der jahrelange Streit, ob Arbeitnehmer solche Aufwendungen als Werbungskosten oder als Sonderausgaben absetzen dürfen, in die nächste Runde gegangen.

 

BVL Die Meldungen stammen von BVL - Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.